Vorgehensweise

  1. Mitgliedschaft
  2. Kontaktdaten
  3. Zulassungskriterien
  4. Fragebogen
  5. Zusammenfassung

Wählen Sie die Kammer aus, in der Sie Mitglied sind.

Wählen Sie die Kammer aus, in der Sie Mitglied sind. Prinzipiell vertritt die Handelskammer die Unternehmen aller Erwerbszweige, außer der Landwirtschaft und des Handwerks. Die Handwerkskammer vertritt die Interessen aller Handwerksbetriebe.

Sie wissen nicht, welcher Berufskammer Sie angehören? Klicken Sie hier

Zögern Sie nicht, uns für jede zusätzliche Auskunft zu kontaktieren.

Bedingungen

Dem Antrag sind Unterlagen (Fotos, Flyer, Broschüren, PowerPoint-Präsentation) beizufügen, die Sie für sinnvoll halten, damit das Entscheidungs-Komitee des Labels „Made in Luxembourg“ den Antrag prüfen und über die Vergabe des Labels entscheiden kann.

Das Entscheidungs-Komitee des Labels „Made in Luxembourg“ der Handelskammer oder der Handwerkskammer behält sich das Recht vor, Sie zu kontaktieren, um einen Besuch in Ihrem Unternehmen zu vereinbaren.

Die Vergabe des Herkunftslabels und des Zertifikats durch die Handelskammer oder die Handwerkskammer ist mit einer Gebühr in Höhe von 200 EUR zzgl. MwSt. verbunden. Ihr Unternehmen verpflichtet sich, diesen Betrag nach Erhalt der Rechnung auf eines der Konten der Handelskammer oder der Handwerkskammer zu überweisen.

Die Entscheidung des Komitee MADE IN LUXEMBOURG ist unwiderruflich gültig.

Mit der Zurverfügungstellung Ihres Unternehmens-Logos, erlauben Sie uns  die Weiterverwendung.

Verordnung

Die Verordnung legt Bedingungen und Modalitäten zur Nutzung des Labels fest.